Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendpflege der VG Bad Breisig

 

 

Voraussetzungen zur Teilnahme an verschiedenen Aktionen der Jugendpflege

Mit der verbindlichen Anmeldung und Bezahlung akzeptieren Sie die Rahmenbedingungen der jeweiligen Elternbriefe der Angebote, die regulären Teilnahmebedingungen, sowie die aktuellen Hygienebestimmungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr/e Kind/er von dem Veranstalter und dessen Mitarbeiter/innen betreut wird. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass einzelne Angebote nur bei einer erforderlichen Mindestteilnehmeranzahl und ggf. geeigneten Wetterbedingungen stattfinden können. Bitte geben sie die Daten, die während des Registrierungsvorganges in unserem Anmeldeportal abgefragt werden, gewissenhaft, aktuell und wahrheitsgemäß an. Im Nachhinein können diese Daten nur von dem Personal der Jugendpflege manuell geändert werden. Bitte informieren Sie die jeweiligen Betreuer über eventuelle Änderungen der Registrierungsoptionen vor Aktionsbeginn. Ihr Kind ist, während der Teilnahme einer Ferienfreizeit der Jugendpflege Bad Breisig, frei von ansteckenden Krankheiten und fieberfrei. Schließzeiten und aktuelle Informationen sind auf unserer Homepage einzusehen. Der Antrag für Bildung- und Teilhabe befindet sich auf unserer Homepage (Antragsteller für Bildung und Teilhabe informieren bitte im Vorfeld die Mitarbeiter der Jugendpflege)

 

Anmeldeinformationen

Die Teilnehmer/innen können für anmeldungspflichtige Aktionen der Jugendpflege über das Onlineanmeldeportal „Nupian“ angemeldet werden. Von unserer Homepage aus, gelangen Sie über den Reiter „Anmeldeportal“ dort hin. Dort können Sie sich nun registrieren und ihr Kind / ihre Kinder zu den gewünschten Aktionen anmelden. Die Registrierung ihres Profils bleibt jeweils 1 Jahr im System erhalten. Danach müssen Sie sich neu registrieren. Außerdem werden, nach Ablauf dieses Jahres, die zur Beantragung und Abwicklung von Fördergeldern (z.B Fördergelder Jugendarbeit Kreis & Land), ein weiteres Jahr, in physischer Form, gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Sie mit dem Onlineanmeldeverfahren nicht zurechtkommen oder Möglichkeit zur PC-Nutzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Die Anmeldungen, zu den verschiedenen Aktionen, haben fest gelegte Anmeldezeiträume, in denen Sie ihr/e Kind/er anmelden können. Diese können Sie dem Flyer, sowie den Informationen auf unserer Homepage, entnehmen. Im Anschluss folgt ein Ausloseverfahren, welches die Teilnehmer, zu den verschiedenen Aktionen, programmintern auslost. Dies ermöglicht eine faire Platzvergabe. Innerhalb unseres Anmeldeportals, haben Sie die Möglichkeit Geschwisterkinder oder Freunde miteinander zu koppeln. Während der Auslosung wird dies dann berücksichtigt. Nach der Auslosung erhalten alle Personen, die sich angemeldet haben, eine E-Mail über ihren Status der Anmeldung. Teilnehmer, die auf der Warteliste stehen, haben weiterhin die Chance einen Platz übernehmen zu können, den eine andere Person absagt. In diesem Fall werden Sie von uns im Vorfeld darüber informiert.

 

Besonderheiten

Unter Besonderheiten fallen unter anderem Unverträglichkeiten, Allergien, chronische Krankheiten, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen, Essensgewohnheiten und Ähnliches. Diese Angaben sollten während der Registrierungsvorganges gewissenhaft, aktuell und wahrheitsgemäß angeben werden.

 

Bezahlung

Der Teilnehmerbeitrag ist zu den jeweils festgelegten Zeiträumen und generell, in bar, im jukuba, zu begleichen. Entnehmen Sie diese Zeiträume bitte dem aktuellen Flyer und den Informationen auf unserer Homepage. Erst mit der Bezahlung ist der Anmeldevorgang abgeschlossen und die Teilnahme bestätigt. Die Bedingungen des Bezahlvorganges, werden im aktuellen Flyer und unserer Homepage bekannt gegeben. Sollten, aufgrund der Corona-Pandemie, noch Kontaktbeschränkungen gelten, ist eine Bezahlung per Überweisung möglich. Dies wird ebenfalls frühzeitig auf unserer Homepage angegeben. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zeiten zur Bezahlung der Teilnehmerbeiträge bei Workshops, Ferienprogrammen und Aktionen.

 

Elternbriefe

Zu jeder anmeldepflichtigen Aktion besteht ein Elternbrief mit den nötigen Informationen, die die jeweilige Aktion betreffen. Mit der Bezahlung akzeptieren Sie die jeweiligen Elternbriefe der Angebote. Sorgen Sie bitte deshalb dafür, dass Sie über die Inhalte der Elternbriefe Kenntnis verfügen. Die Elternbriefe stehen im Anmeldeportal, bei den einzelnen Aktionen, zum Download zur Verfügung. Mit der Bestätigungs-Mail, zu den jeweiligen Aktion der Jugendpflege, erhalten Sie, bezüglich der Teilnahme, den entsprechenden Elternbrief ebenfalls.

 

Übergabe Teilnehmer/innen

Im Allgemeinen befürworten wir das Hinbringen und Abholen der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Bitte melden Sie sich dazu, gemeinsam mit dem Teilnehmer, sowohl beim Bringen, wie auch beim Abholen des Teilnehmers, bei dem entsprechenden Betreuer an, oder ab. Im Falle einer Verhinderung, kann dies eine Ersatzperson erledigen, die von den Erziehungsberechtigten, während des Registrierungsvorganges, namentlich und schriftlich benannt wurde. Hier können sie auch mehrere Personen angeben, die Sie damit berechtigen, Ihr Kind zu bringen und/oder abzuholen. Diese „Ersatzperson“ benötigt, zur Ausweisung ihrer Person, die Vorlage des Personalausweises. Wenn Sie möchten, dass ihr Kind alleine zur Ferienfreizeit kommt oder alleine nach Hause geht, können sie dies, während des Registrierungsvorganges, ankreuzen. Nur in diesem Fall werden wir Ihr Kind alleine kommen und/oder alleine gehen lassen. Die Aufsichtspflicht für die jukuba-Mitarbeiter beginnt bei dem Eintreffen der Teilnehmer und beim offiziellen Aktionsende. Die Zeiten dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Elternbriefen. In Falle eines Nichtteilnehmens ihres Kindes, zu der Ferienfreizeit, an bestimmten Tagen, teilen Sie dies bitte umgehend, vor dem Aktionsbeginn, per Anruf auf unserem Diensthandy, mit.

 

Regelungen innerhalb der Gruppe / Entfernung in Kleingruppen

Zur Vorrausetzung zur unseren Ferienfreizeiten, ist ein gewisser Bewegungsspielraum der Teilnehmer/innen notwendig. Prinzipiell gilt daher, bei der Teilnahme an unseren Ferienfreizeiten, für alle Altersgruppen, dass diese sich, in den vorher abgesteckten und altersentsprechenden Bewegungsspielräumen und Rahmenbedingungen, bewegen dürfen. Diese Bewegungsfreiräume ergeben sich aus der Örtlichkeit und der allgemeinen Gefährdungssituation. Bei Beginn der Ferienfreizeit werden diese individuellen Handlungsfreiräume, pro Ferienaktion, mit den Teilnehmern der Ferienfreizeit und den hauptamtlichen Betreuern, besprochen. Diese Vereinbarungen sind verbindlich für den Rahmen der Betreuungszeit. Zur eigenen Sicherheit und zum Umgang in der Gruppe, ist es notwendig, dass die Teilnehmer/innen, diese Vereinbarungen gewissenhaft und unablässig befolgen. Das Nichtbefolgen dieser Bewegungsfreiräume, kann zum Ausschluss der Teilnahme an der Ferienfreizeit, führen. Besondere Gegebenheiten werden als Information im jeweiligen Elternbrief erwähnt und geregelt. Informationen und Fragen zu bestimmten Handlungsspielräumen können im Vorfeld mit dem jeweiligen hauptamtlichen jukuba-Mitarbeiter eingeholt werden.

 

Zecken

Falls ihr Kind einen Zeckenbiss erleidet, haben wir die Möglichkeit, diese zu entfernen. Dazu bestätigen Sie bitte, während des Registrierungsvorgangs, dass wir dies tun dürfen. Nur in diesem Fall, dürfen wir diese entfernen. Alle erkannten Zeckenbisse werden den Erziehungsberechtigten, unter der angegebenen Notfallnummer, umgehend gemeldet. Zur Entfernung einer Zecke nutzen wir „Nymphia“-Drahtschlingen. Die betroffene Stelle wird in jedem Fall von den jukuba-Mitarbeitern mit einem Kugelschreiber umkreist. Die Weiterbehandlung sollte durch den Hausarzt erfolgen. Falls eine Entfernung der Zecke durch jukuba-Personal nicht erwünscht ist, möchten wir Ihnen nahe legen, mit dem Teilnehmer schnellst möglich bei einem Hausarzt vorstellig zu werden. Die Zeckenentfernung erfolgt unter bestem Wissen und Gewissen durch die jukuba-Mitarbeiter. Allerdings ist nicht zu gewährleisten, dass dies in jedem Falle gelingen kann. Falls Sie nicht wünschen, dass eine Zecke entfernt wird, werden wir sie umgehend, unter der angegebenen Notfallnummer, kontaktieren. Zur Dokumentation werden wir jeden Vorfall schriftlich festhalten (siehe Datenschutz).

 

Datenschutz

Es gelten die gängigen, aktuellen Datenschutzerklärungen. Für statistische Zwecke & der hausinternen Evaluation der vergangenen Aktionen, werden die erhobenen Daten, die Sie in unserem Anmeldeportal eingepflegt haben, jeweils ein Jahr, von der Jugendpflege gespeichert. Im Anschluss werden die Daten gelöscht. Zur Dokumentation von Verletzungen von Teilnehmern, führen wir außerdem Verbandsbücher, in denen wir, im Fall einer Verletzung eines Teilnehmers, diese dokumentieren. Die Daten werden, in anonymisierter Form, für statistische Zwecke, an das Landesjugendamt weitergeleitet.

 

Umgang mit Bildern / Bildrechte

Während des Registrierungsvorganges haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veröffentlichungsoptionen von Bildern, die die Jugendpflege macht, auszuwählen. Die Mitarbeiter der Jugendpflege machen pro Aktion jeweils ein Gruppenbild, welches zur Veröffentlichung in der örtlichen Presse dient. Wenn eine Veröffentlichung der Abbildung ihres Kindes/ihrer Kinder nicht gewünscht ist, kann dies in den Registrierungsoptionen ausgewählt werden.

 

Umgang mit Medikamenten

Die Mitarbeiter der Jugendpflege geben grundsätzlich keine Medikamente aus. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch das Austeilen von Sonnencreme, oder anderen Hautpflegeprodukten, sowie das Eincremen mit einem Produkt, wird nicht durchgeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die entsprechenden Produkte gegebenenfalls besitzt, mitbringt und damit umzugehen weiß.  Mitgebrachte Medikamente des TN müssen den MA der Jugendpflege gemeldet werden.

 

Notsituationen / 1. Hilfe

Die Mitarbeiter der Jugendpflege besitzen einen gültigen 1. Hilfe Schein. Im Falle einer Notsituation wird nach bestem Wissen & Gewissen und der Situation entsprechend gehandelt. Über alle ungewöhnlichen Situationen, die Ihr Kind/Ihre Kinder betreffen, werden die Erziehungsberechtigten, über die von Ihnen angegebene Notfallnummer, schnellstmöglich informiert.

 

Mitbringen von gefährlichen Gegenständen

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen zu den Ferienaktionen ist untersagt. Die Mitnahme von Taschenmessern und ähnlichen gefährlichen Gegenständen müssen mit dem verantwortlichen Betreuer im Vorfeld geregelt werden, oder werden im entsprechenden Elternbrief, zu der jeweiligen Ferienaktion, gesondert genannt.